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Ablauf & Kosten
Terminanfrage
Ein kurzer Kontakt genügt, um den ersten Schritt zu machen.
Persönliche Rückmeldung
Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung Ihres Anliegens.
Erstgespräch
In ruhiger Atmosphäre klären wir gemeinsam, wie eine Unterstützung aussehen kann.
Am Beginn steht das gegenseitige Kennenlernen. In diesem Erstgespräch klären wir die Anliegen, Bedürfnisse und Erwartungen im Hinblick auf die Behandlung. Abhängig vom Alter des Kindes oder Jugendlichen sowie von der familiären Situation kann das Gespräch als Familien- oder Einzelgespräch stattfinden.
Ich halte es häufig für sinnvoll, mindestens einen Teil des Erstgesprächs allein mit dem jungen Menschen zu führen. So erhält seine individuelle Perspektive angemessenen Raum und erste Wünsche oder Sorgen können geschützt angesprochen werden.
Im Anschluss an das Erstgespräch erhalten Sie eine erste fachliche Einschätzung sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Ziel ist es, eine fundierte und zugleich stimmige Grundlage für mögliche nächste Schritte zu schaffen.
In den darauffolgenden Sitzungen erfolgt eine vertiefte diagnostische Abklärung. Diese dient nicht der vorschnellen Festlegung, sondern dem besseren Verstehen der aktuellen Situation, der Belastungen und vorhandener Ressourcen.
Je nach Fragestellung kommen Gespräche, Fragebögen sowie psychometrische oder projektive Testverfahren zum Einsatz. Die Ergebnisse werden sorgfältig eingeordnet und verständlich rückgemeldet.
Auf dieser Basis werden gemeinsam mit allen Beteiligten therapeutische Ziele und Schwerpunkte definiert und in einem individuellen Behandlungsplan gebündelt.
Die Therapiesitzungen finden in der Regel ein- bis zweimal wöchentlich statt. Inhalte und Methoden werden individuell an die Bedürfnisse und das Entwicklungsalter des jungen Menschen angepasst und regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit hinterfragt und ggf. erweitert.
Elterngespräche finden – je nach Bedarf – etwa alle vier bis sechs Wochen statt. Der Einbezug der Eltern wird flexibel an die familiäre Beziehungsdynamik und die Bedürfnisse des jungen Menschen angepasst. Alle therapeutisch relevanten Schritte werden transparent besprochen.
Ziel der Therapie ist es, den jungen Menschen dabei zu unterstützen, hilfreiche Strategien im Umgang mit Belastungen zu entwickeln und diese zunehmend selbstständig im Alltag anzuwenden.
Alle Gespräche unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Inhalte werden ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben. Transparenz, Verlässlichkeit und ein klarer organisatorischer Rahmen sind dabei zentrale Bestandteile meiner therapeutischen Arbeit.
Der Abschluss der Therapie erfolgt in der Regel geplant und in gemeinsamer Absprache. Er orientiert sich an den erreichten Zielen, der aktuellen Stabilität sowie an den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen und der Familie.
Im Rahmen der Abschlusssitzungen werden die Entwicklung und die erreichten Veränderungen gemeinsam reflektiert. Bewährte Strategien werden gefestigt und es wird besprochen, wie diese auch nach Beendigung der Therapie im Alltag genutzt werden können.
Bei Bedarf werden Empfehlungen für unterstützende Maßnahmen oder weitere Schritte ausgesprochen. Ziel ist ein sicherer, nachvollziehbarer Abschluss, der den Übergang aus der Therapie gut begleitet.
Meine Praxis ist eine psychotherapeutische Privatpraxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (6–21 Jahre) sowie für deren Bezugspersonen im Rahmen von Elternberatung.
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Je nach Versicherungssituation bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Kostenübernahme. Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung der für Sie passenden Option.
Vollständige Kostenübernahme
MKK – Meine Krankenkasse
(Selektivvertrag, ärztliche Überweisung erforderlich)
Psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII / KJHG)
Kostenübernahme vollständig oder anteilig
Private Krankenversicherungen
Beihilfe
Kostenübernahme gegebenenfalls möglich
Gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (§ 13 Abs. 3 SGB V)
Kostenübernahme bei gesetzlicher Krankenversicherung
Bei der Suche nach einem Therapieplatz kommt es häufig zu langen Wartezeiten. Kann Ihre Krankenkasse innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz anbieten, kann sie verpflichtet sein, die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen (§ 13 Abs. 3 SGB V).
Voraussetzung hierfür ist in der Regel die vorherige Wahrnehmung einer psychotherapeutischen Sprechstunde bei einer niedergelassenen Vertragspsychotherapeutin oder einem Vertragspsychotherapeuten. Dort erhalten Sie das sogenannte PTV-11-Formular, idealerweise mit dem Vermerk Verhaltenstherapie und – sofern möglich – einem Dringlichkeitscode.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse über die konkret geforderten Formalitäten. Bei allen Fragen zur Kostenübernahme unterstütze ich Sie gerne.
Alle Infos zum Herunterladen inkl. weiterführende Links
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